
Die Bedarfsgemeinschaft kommt in folgenden Konstellationen vor: Nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner, Umgangsbedarfsgemeinschaft als temporäre Bedarfsgemeinschaft sowie über ein Kind begründete Bedarfsgemeinschaft. Als Sonderform besteht die Einstandsgemeinschaft von Personen, die in eheähnlichen Zuständen eine Gemeinschaft bilden.
Nicht als Bedarfsgemeinschaft zählen Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft.