
Einkommen wird auf Leistungsansprüche fast vollständig angerechnet. Dabei handelt es sich um jede Einnahme in Geld während des Zeitraums, in dem man Hartz4 Leistungen bezieht. Beispiele sind: Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, Zinsen aus Kapitalvermögen, Arbeitslohn, Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, Arbeitslosengeld I nach SGB III, Lohnersatzleistungen, Abfindungen, Einkommenssteuererstattungen, Trinkgelder, Glücksspielgewinne...
Vermögen wird nur teilweise auf Leistungsansprüche angerechnet. Bestimmte Vermögensbestandteile werden als Schonvermögen behandelt.als Vermögen gelten alle in Geld messbaren Güter, über die der Hilfebedürftige vor Antragstellung bereits verfügt. Beispiele sind: Bargeld, Schmuck, Grundstücke, Möbel, Forderungen, Aktien, Rückkaufswerte von Versicherungen, Nießbrauch, Gemälde …