
Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie zu viel Leistungen erhalten haben, müssen Sie die zu viel erhaltenen Leistungen erstatten. Hierbei macht das Jobcenter viele Fehler. Daher sollte gegen jeden Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Widerspruch erhoben werden. Dies gilt auch aus einem anderen Grund: Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Die Erstattung ist so lange nicht fällig, wie das Jobcenter über den Widerspruch nicht bestandskräftig (d. h. auch nach Abschluss einer Klage) entschieden hat. Sie gewinnen also Zeit!