
Alleinerziehende, Menschen mit krankheitsbedingter, kostenaufwändige Ernährung, nicht Erwerbsfähige mit Merkzeichen G oder aG, Menschen mit Behinderung sowie Mieter mit dezentraler Warmwasserzubereitung (Boiler oder Durchlauferhitzer) erhalten zusätzlich zur Regelleistung eine Aufstockung - den sogenannten Mehrbedarf. Dieser muss zwar nicht ausdrücklich beantragt werden, man muss das Jobcenter aber in Kenntnis setzen, dass man zu dem berechtigten Personenkreis gehört.