
Damit eine Entscheidung des Jobcenters über ihren Antrag nicht bestandskräftig wird, mit der Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie gegen den Bescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen. Einen Bescheid erkennen Sie an zwei Dingen. Einmal trägt er immer die Überschrift Bescheid, Ablehnungsbescheid, Erstattungsbescheid oder Aufhebungsbescheid. Außerdem ist am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung, die insbesondere darauf hinweist, dass man für den Widerspruch nur einen Monat Zeit hat.