
Über ihren Widerspruch entscheidet das Jobcenter mit einem sogenannten Widerspruchsbescheid. Dieser ist auch als Widerspruchsbescheid ausdrücklich überschrieben. Hiergegen muss innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Ansonsten wird der Widerspruchsbescheid bestandskräftig, auch wenn er rechtswidrig ist.